Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kunst und Kultur im Sinne von
§ 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung und die Förderung des Sports im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziffer 21 der Abgabenordnung. Diese Zwecke werden verwirklicht mit der Durchführung von kulturellen
und sportlichen Veranstaltungen, mit dem Ziel, Mittel zur Förderung mildtätiger, gemeinnütziger Zwecke insbesondere der Kunst und Kultur und des Sports anderer gemeinnütziger Körperschaften
bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts zu beschaffen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung
des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen.
Zweck der Gesellschaft ist schließlich die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 Nr. 25 der
Abgabenordnung.